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   OLG Dresden, 02.02.2004 - WVerg 17/03   

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https://dejure.org/2004,16508
OLG Dresden, 02.02.2004 - WVerg 17/03 (https://dejure.org/2004,16508)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.02.2004 - WVerg 17/03 (https://dejure.org/2004,16508)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. Februar 2004 - WVerg 17/03 (https://dejure.org/2004,16508)
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    Wann müssen der Vergabestelle die Anwaltskosten erstattet werden?

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung;

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.2004 - WVerg 17/03
    Denn die Vergabestelle zitiert - wenn auch in anderem Zusammenhang - in ihrem Antwortschreiben vom 17.10.2003 auf die vorangegangene Rüge der Antragstellerin ausdrücklich die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 16.05.2000 (11 Verg 1/99, NZBau 2001, 101), der zumindest für einen gerade auch vergaberechtlich erfahrenen und mit entsprechendem Persona ausgestatteten Auftraggeber ohne weiteres zu entnehmen ist (aaO. S. 104 f), dass der EuGH keineswegs generell die Zulässigkeit von Generalübernehmerangeboten dekretiert, sondern deren Wertbarkeit auf den Fall beschränkt hat, dass der Bieter über die auftragsrelevanten Ressourcen dritter Unternehmen rechtlich und tatsächlich wie über eigene disponieren kann.
  • OLG Dresden, 07.02.2003 - WVerg 21/02

    Vergabenachprüfungsverfahren; Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.2004 - WVerg 17/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschluss vom 07.02.2003, WVerg 21/02; Beschluss vom 17.11.2003, WVerg 11/03; Beschluss vom 20.11.2003, WVerg 13/03, jeweils m.w.N.) ist für die Frage, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und die hieraus entstehenden Kosten damit zu den notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle i.S.d. § 80 Abs. 1 S. 3 VwVfG gehörten, auf die spezifischen Besonderheiten des Vergabenachprüfungsverfahren Stücksicht zu nehmen.
  • BayObLG, 19.09.2003 - Verg 11/03

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Verfahren vor der

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.2004 - WVerg 17/03
    Für eine solche isolierte Betrachtung gibt zunächst die von der Antragsgegnerin hierfür herangezogene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 19.09.2003, Verg 11/03) nichts her.
  • OLG Dresden, 11.12.2001 - WVerg 10/00

    Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten notwendig?

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.2004 - WVerg 17/03
    Die vorgenannten Parallelen müssen indes bei der Auslegung der danach maßgeblichen verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften mit in Betracht gezogen werden, soweit diese einer Auslegung zugänglich sind (vgl. Senatsbeschl. v. 11.12.2001, WVerg 10/00, und vom 07.02.2003, WVerg 21 /02).
  • VK Sachsen, 26.11.2003 - 1/SVK/138-03

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für die Beigeladene notwendig?

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.2004 - WVerg 17/03
    Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 10.12.2003 gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 26.11.2003 - 1/SVK/138-03 -- wird zurückgewiesen.
  • OLG Naumburg, 28.06.2004 - 1 Verg 8/04

    Zur Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im

    Zur Begründung beruft sie sich auf zwei Beschlüsse des Vergabesenates des Oberlandesgerichts Dresden (Beschl. v. 02.02.2004, WVerg 17/03, und v. 07.02.2003, WVerg 21/02), sowie auf ältere Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 20.07.2000, Verg 1/00) und des OLG Koblenz (Beschl. v. 21.09.2000, 1 Verg 3/00).

    Aus all diesen Gründen ist es nicht angebracht, die zum verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren bestehende restriktive Rechtspraxis zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten auf das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zu übertragen (vgl. BayObLG, a.a.O. und NZBau 2000, 481, 486; OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 486 ff.; OLG Stuttgart, NZBau 2000, 543, 544; so auch OLG Dresden, Beschl. v. 02.02.2004, 1 WVerg 17/03).

    Der Senat hält es daher in Übereinstimmung mit anderen Vergabesenaten für sachgerecht, die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren auch auf Seiten der Vergabestelle regelmäßig anzuerkennen und Ausnahmen hiervon nur dann anzunehmen, wenn im Einzelfall lediglich über erkennbar einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen zu entscheiden war (ständige Rechtsprechung des Senats seit Beschl. v. 29.05.2001, 1 Verg 5/01, zuletzt Beschl. v. 09.06.2004, 1 Verg 4/04 und 1 Verg 6/04; so jüngst auch OLG Saarbrücken, a.a.O.; vgl. ferner: OLG Stuttgart, a.a.O. und NZBau 2000, 597, 598; für eine differenzierte Betrachtungsweise: OLG Frankfurt, Beschluss v. 05.03.2002, 11 Verg 2/01, VergabeR 2002, 394, 396; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626, 1628 und NZBau 2000, 486, 487; OLG Dresden, Beschl. v. 02.02.2004, WVerg 17/03).

  • OLG Naumburg, 09.06.2004 - 1 Verg 4/04

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten im Nachprüfungsverfahren

    Zur Begründung beruft sie sich auf zwei Beschlüsse des Vergabesenates des Oberlandesgerichts Dresden vom 02.02.2004 (WVerg 17/03) und vom 07.02.2003 (WVerg 21/02).

    Aus all diesen Gründen ist es nicht angebracht, die zum verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren bestehende restriktive Rechtspraxis zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten auf das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zu übertragen (vgl. BayObLG, a.a.O und NZBau 2000, 481, 486; OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 486 ff., OLG Stuttgart, NZBau 2000, 543, 644; so auch OLG Dresden Beschl. v. 02.02.2004 1 WVerg 17/03).

    Der Senat hält es daher in Übereinstimmung mit anderen Vergabesenaten für sachgerecht, die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren auch auf Seiten der Vergabestelle regelmäßig anzuerkennen und Ausnahmen hiervon nur dann anzunehmen, wenn im Einzelfall lediglich über erkennbar einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen zu entscheiden war (Senatsbeschl. v. 29.05.2001, 1 Verg 51/01; zuletzt auch OLG Saarbrücken, a.a.O., vgl. ferner: OLG Stuttgart, a.a.O. und NZBau 2000, 597, 598; für eine differenzierte Betrachtungsweise: OLG Frankfurt, Beschluss v. 05.03.2002, 11 Verg 2/01, VergabeR 2002, 394, 396; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626,1628 und NZBau 2000, 486, 487; OLG Dresden, Beschl. v. 02.02.2004, WVerg 17/03).

  • OLG Naumburg, 14.12.2004 - 1 Verg 17/04

    "Erschließungsstraße"; Anforderungen an Form und Inhalt einer Rüge

    Der Senat hält es in Übereinstimmung mit anderen Vergabesenaten (vgl. BayObLG, VergabeR 2004, 259, 260 und NZBau 2000, 481, 486; OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 486 ff.; OLG Stuttgart, NZBau 2000, 543, 544; so auch OLG Dresden, Beschl. v. 02.02.2004, 1 WVerg 17/03) für sachgerecht, die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren auch auf Seiten der Vergabestelle gemäß § 128 Abs. 4 Satz 2 und 3 GWB, § 80 Abs. 2 VwVfG-LSA regelmäßig anzuerkennen und Ausnahmen hiervon nur dann anzunehmen, wenn im Einzelfall lediglich über erkennbar einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen zu entscheiden war (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschl. v. 28.06.2004, 1 Verg 8/04, Beschl. v. 09.06.2004, 1 Verg 4/04 und 1 Verg 6/04; so jüngst auch OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.03.2004, 1 Verg 3/04; vgl. ferner: OLG Stuttgart, a.a.O. und NZBau 2000, 597, 598; für eine differenzierte Betrachtungsweise: OLG Frankfurt, Beschluss v. 05.03.2002, 11 Verg 2/01, VergabeR 2002, 394, 396; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626, 1628 und NZBau 2000, 486, 487; OLG Dresden, Beschl. v. 02.02.2004, WVerg 17/03).
  • VK Sachsen, 05.12.2011 - 1/SVK/043-11

    Ausschluss der VOL/B: Vergabeverstoß?

    Nach der ständigen Rechtsprechung des OLG Dresden (vgl. B. vom 02.02.2004 - WVerg 17/03 - B. vom 01.10.2007 - WVerg 8/07; B. vom 06.01.2010 - WVerg 8/03 - B. vom 22.02.2010 - WVerg 1/10) ist die Frage, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und die hieraus entstandenen Kosten damit zu den notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle i.S.d, § 80 Abs. 1 Satz 3 VwVfG gehören, nach dem individuellen Streitstoff des einzelnen Nachprüfungsverfahrens zu beurteilen.
  • OLG Dresden, 22.02.2010 - WVerg 1/10

    Wann ist Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich?

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senates (vgl. Beschluss vom 02.02.2004 - WVerg 17/03 - Beschluss vom 01.10.2007 - WVerg 8/07 - und zuletzt Beschluss vom 06.01.2010 - WVerg 8/09 -) ist für die Frage, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und die hieraus entstehenden Kosten damit zu den notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle i.S.d. § 80 Abs. 1 Satz 3 VwVfG gehören, auf die spezifischen Besonderheiten des Vergabenachprüfungsverfahrens Rücksicht zu nehmen.
  • OLG Dresden, 30.09.2011 - Verg 7/11

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senates (vgl. Beschluss vom 02.02.2004 - WVerg 17/03 - Beschluss vom 01.10.2007 - WVerg 8/07; Beschluss vom 06.01.2010 - WVerg 8/03 - Beschluss vom 22.02.2010 - WVerg 1/10) ist die Frage, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und die hieraus entstandenen Kosten damit zu den notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle i.S.d. § 80 Abs. 1 Satz 3 VwVfG gehören, nach dem individuellen Streitstoff des einzelnen Nachprüfungsverfahrens zu beurteilen.
  • OLG Naumburg, 06.10.2004 - 1 Verg 12/04

    Rücknahme des Nachprüfungsantrags: Kostenfolge

    b) Der Senat hält es daher in Übereinstimmung mit anderen Vergabesenaten für sachgerecht, die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren auch auf Seiten der Vergabestelle regelmäßig anzuerkennen und Ausnahmen hiervon nur dann anzunehmen, wenn im Einzelfall lediglich über einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen zu entscheiden war (vgl. OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Stuttgart, a.a.O. und NZBau 2000, 597, 598; für eine differenzierte Betrachtungsweise: OLG Frankfurt, VergabeR 2002, 394, 396; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626, 1628 und NZBau 2000, 486, 487; OLG Dresden, Beschl. v. 02.02.2004, WVerg 17/03).
  • VK Brandenburg, 30.05.2005 - VK 21/05

    Eignung eines "Newcomers"

    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf NZBau 2000, 486; OLG Naumburg VergabE C-14-5/01k; OLG Dresden VergabE C-13-9/00 und Beschluss vom 2. Februar 2004 ­ WVerg 17/03; OLG Rostock, IBR 2004, 164) eine differenzierte Betrachtungsweise geboten, die sich an folgenden Gesichtspunkten orientiert: Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im Allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf.
  • VK Münster, 28.05.2004 - VK 12/01

    Erstattung von Kosten für die Hinzuziehung eines Sachverständigen durch die

    Dabei muss die zur Aufwendungserstattung berechtigende Tätigkeit zum einen über die bloße Verteidigung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung hinausgehen (OLG Dresden, Beschluss vom 02.02.2004 - WVerg 0017/03).
  • VK Sachsen, 25.08.2010 - 1/SVK/027-10

    Verhandlungsverfahren: Änderung der Verdingungsunterlagen: Ausschluss!

    Nach der ständigen Rechtsprechung des OLG Dresden (vgl. Beschluss vom 02.02.2004 - WVerg 17/03 - Beschluss vom 01.10.2007 - WVerg 8/07 - und zuletzt Beschluss vom 06.01.2010 - WVerg 8/09 -) ist für die Frage, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und die hieraus entstehenden Kosten damit zu den notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle i.S.d. § 80 Abs. 1 Satz 3 VwVfG gehören, auf die spezifischen Besonderheiten des Vergabenachprüfungsverfahrens Rücksicht zu nehmen.
  • VK Sachsen, 16.03.2010 - 1/SVK/003-10

    Beurteilungsspielraum des Auftraggebers bei Verfahrensausgestaltung

  • VK Brandenburg, 30.05.2005 - 1 VK 27/05

    Eignung eines "Newcomers"

  • OLG Naumburg, 09.06.2004 - 1 Verg 6/04

    Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erschließung eines Gewerbegebiets;

  • VK Brandenburg, 08.12.2005 - 2 VK 72/05

    Bestimmtheit von zukünftigen Leistungen

  • OLG Dresden, 01.10.2007 - WVerg 8/07

    Wann ist Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich?

  • VK Brandenburg, 18.10.2005 - 2 VK 56/05

    Mindestanforderungen an Nebenangebote

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